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Teil 5, Kapitel 8 [–> Verfahrensleitung] der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt die Verfahrensleitung durch den Berichterstatter und den Vorsitzenden Richter. Es werden die allgemeinen Grundsätze der Verfahrensleitung, die Überprüfung von verfahrensleitenden Anordnungen und die Befugnisse des Gerichts zur Verfahrensleitung beschrieben. Zudem werden die Regeln für die Verbindung von Verfahren und die Abänderung oder Aufhebung von Anordnungen festgelegt.
EPGVO, Teil 5, Kapitel 8 → Verfahrensleitung
Behandelt die Verfahrensleitung durch den Berichterstatter und den Vorsitzenden Richter.
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