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Ein Ständiger Richter am Einheitlichen Patentgericht (EPG) ist ein Richter, der dauerhaft an einer bestimmten Kammer oder Abteilung des Gerichts tätig ist. Diese Richter sind für die kontinuierliche Abwicklung von Fällen an dem Gericht verantwortlich und stellen sicher, dass eine gleichbleibend hohe Qualität der Rechtsprechung gewährleistet wird.
In der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) werden Ständige Richter speziell in Regel 345.5 [→ Benennung ständiger Richter für dringende Verfahren] erwähnt. Diese Regel erläutert die Zuweisung von Richtern zu verschiedenen Kammern und beschreibt die Zuständigkeit und den Prozess, wie diese Aufgaben an Ständige Richter delegiert werden können. Auch Regel 5A erwähnt den Ständigen Richter in Bezug auf die Bearbeitung bestimmter Anträge.
Zusätzlich zu Regel 345 stellt Regel 97 [→ Weiterleitung und Entscheidung] dar, dass ein Ständiger Richter über bestimmte Angelegenheiten entscheiden kann, insbesondere bei Eilanträgen. Diese Normen betonen die Rolle von Ständigen Richtern bei der Bearbeitung von Anträgen und Entscheidungen, die nicht die gesamte Richterbank involvieren müssen.
→ Spruchkörper
Bestehen aus Richtern, die zur Verhandlung und Entscheidung von Patentstreitigkeiten eingesetzt werden.
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