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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:schulung

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Schulung

Artikel 11 (1) EPG Satzung:

Mit dem gemäß Artikel 19 des Übereinkommens geschaffenen Schulungsrahmen wird für eine angemessene und regelmäßige Schulung der Richter gesorgt. Das Präsidium beschließt Schulungsvorschriften zur Gewährleistung der Umsetzung und der Gesamtkohärenz des Schulungsrahmens.

Artikel 11 (2) EPG Satzung:

Der Schulungsrahmen bietet eine Plattform für den Austausch von Fachwissen und ein Forum für Diskussionen; dies wird insbesondere durch Folgendes gewährleistet:

a) Veranstaltung von Lehrgängen, Konferenzen, Seminaren, Workshops und Symposien,
b) Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Bildungseinrichtungen im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums und
c) Förderung und Unterstützung weiterer Fortbildungsmaßnahmen.

Artikel 11 (3) EPG Satzung:

Es werden ein jährliches Arbeitsprogramm und Schulungsleitlinien erstellt, die für jeden Richter einen jährlichen Schulungsplan enthalten, in dem sein Hauptbedarf an Schulung gemäß den Schulungsvorschriften ausgewiesen wird.

Artikel 11 (4) EPG Satzung:

Ferner gewährleistet der Schulungsrahmen

a) eine angemessene Schulung der Bewerber für Richterstellen und der neu ernannten Richter des Gerichts;
b) die Unterstützung von Projekten, die auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Parteivertretern, Patentanwälten und dem Gericht abzielen.

siehe auch

upc/schulung.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/14 09:58 von 127.0.0.1