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upc:replik_auf_die_erwiderung_auf_die_widerklage

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Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage

Regel 29 (b) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage.

Regel 29 (b) EPGVO

Der Beklagte kann eine Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage einreichen.

siehe auch

Regel 29 EPGVO → Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung, Replik auf die Erwiderung und Duplik auf die Replik
Regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage, der Replik und der Duplik.

upc/replik_auf_die_erwiderung_auf_die_widerklage.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1