Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:muendliches_verfahren_und_entscheidung_ohne_anhoerung

finanzcheck24.de

Mündliches Verfahren und Entscheidung ohne Anhörung

Artikel 52 (3) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt das mündliche Verfahren, in dem die Parteien ihre Argumente darlegen können und das Gericht mit Zustimmung der Parteien ohne mündliche Anhörung entscheiden kann.

Artikel 52 (3)

Im Rahmen des mündlichen Verfahrens erhalten die Parteien Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Darlegung ihrer Argumente. Das Gericht kann mit Zustimmung der Parteien ohne mündliche Anhörung entscheiden.

siehe auch

Artikel 52 → Schriftliches Verfahren, Zwischenverfahren und mündliches Verfahren
Regelt die Durchführung des Verfahrens vor dem Gericht, einschließlich des schriftlichen, Zwischen- und mündlichen Verfahrens.

upc/muendliches_verfahren_und_entscheidung_ohne_anhoerung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/22 10:11 von 127.0.0.1