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Eine mittelbare Patentverletzung [Artikel 26 → Recht auf Verbot der mittelbaren Benutzung der Erfindung] bezieht sich auf das Anbieten oder Liefern von Mitteln, die sich auf einen wesentlichen Bestandteil der Erfindung beziehen, wenn der Dritte weiß oder offensichtlich ist, dass diese Mittel dazu bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden.
Artikel 26 → Recht auf Verbot der mittelbaren Benutzung der Erfindung
Regelt das Recht des Patentinhabers, Dritten die mittelbare Benutzung der Erfindung ohne Zustimmung zu verbieten.
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