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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:keine_berufung_gegen_eine_anordnung_betreffend_den_streithilfeantrag

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Keine Berufung gegen eine Anordnung betreffend den Streithilfeantrag

Regel 317 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Unzulässigkeit einer Berufung gegen eine Anordnung, mit der ein Streithilfeantrag abgelehnt wird.

Regel 317 EPGVO

Gegen eine Anordnung, mit der ein Streithilfeantrag abgelehnt wird, ist keine Berufung statthaft.

siehe auch

EPGVO, Teil 5, Kapitel 6, Abschnitt 5 → Streithilfe
Regelt die Bestimmungen zur Streithilfe im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.

upc/keine_berufung_gegen_eine_anordnung_betreffend_den_streithilfeantrag.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 07:08 von mfreund