Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:inhalt_des_antrags_auf_einstweilige_massnahmen

finanzcheck24.de

Inhalt des Antrags auf einstweilige Maßnahmen

Regel 206.2 EPGVO legt fest, dass der Antrag auf einstweilige Maßnahmen bestimmte Angaben enthalten muss, darunter die beantragten Maßnahmen und die Gründe für deren Notwendigkeit.

Regel 206.2 EPGVO

Der Antrag auf einstweilige Maßnahmen muss enthalten:

(a) die Angaben gemäß Regel 13.1 (a) bis (i),

(b) die Angabe der einstweiligen Maßnahmen, die beantragt werden [Regel 211.1],

(c) die Gründe, warum einstweilige Maßnahmen notwendig sind, um eine drohende Verletzung zu verhindern, die Fortsetzung einer angeblichen Verletzung zu untersagen oder die Fortsetzung an die Stellung von Sicherheiten zu knüpfen,

(d) die Tatsachen und Beweismittel, auf die sich der Antrag stützt, einschließlich Beweismitteln für die behauptete Erforderlichkeit der einstweiligen Maßnahmen auch im Hinblick auf die der in Regel 211.2 und .3 genannten Gesichtspunkte, und

(e) eine kurze Beschreibung der Klage, die bei dem Gericht anhängig gemacht werden wird, einschließlich der Tatsachen und Beweismittel, auf die das Hauptverfahren in der Sache gestützt werden wird.

In Verfahren zu einstweiligen Maßnahmen muss das Gericht aus dem Antrag objektiv ableiten können, dass Dringlichkeit besteht und daher ein Bedürfnis besteht, die Rechte des Antragstellers vorweg zu schützen. Der Antragsteller muss das Gericht angesichts der konkreten Fakten des Falls davon überzeugen, dass er die Einleitung des Verfahrens nicht unangemessen verzögert hat. Dazu muss der Antragsteller dem Gericht Informationen über den Zeitpunkt vorlegen, an dem er von der Verletzung Kenntnis erlangte. Schweigt der Antragsteller zu diesem Datum und hat das Gericht keine Möglichkeit, es festzustellen, kann sich das Gericht allein auf das Datum der behaupteten Verletzung stützen, um eine unangemessene Verzögerung zu bewerten.1)

siehe auch

Regel 206 → Antrag auf einstweilige Maßnahmen
Beschreibt die Anforderungen an den Antrag auf einstweilige Maßnahmen, einschließlich der Angaben zu den beantragten Maßnahmen und den Gründen für deren Notwendigkeit.

1)
PG, Lokalkammer Lissabon, Beschl. v. 15. Oktober 2024 – UPC_CFI_317/2024
upc/inhalt_des_antrags_auf_einstweilige_massnahmen.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/31 11:08 von mfreund