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Regel 70 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung zu entrichten ist.
Regel 70 (1) EPGVO → Festgebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Legt fest, dass eine Festgebühr für die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung zu entrichten ist.
Regel 70 (2) EPGVO → Streitwertabhängige Gebühr
Beschreibt, dass zusätzlich zur Festgebühr eine streitwertabhängige Gebühr zu entrichten ist, wenn der Wert der Klage 500.000 EUR übersteigt.
EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.
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