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upc:entscheidung_ueber_den_antrag_auf_offenlegung_der_buecher

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Entscheidung über den Antrag auf Offenlegung der Bücher

Regel 144 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Offenlegung der Bücher.

Regel 144.1 EPGVO → Anordnung der Offenlegung
Beschreibt die Anordnung des Gerichts zur Offenlegung der Bücher durch die unterlegene Partei.

Regel 144.2 EPGVO → Ablehnung des Antrags
Beschreibt das Verfahren, wenn dem Antrag auf Offenlegung der Bücher nicht stattgegeben wird.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Kapitel 4 → Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung
Beschreibt das Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz, einschließlich der Anforderungen an den Antrag und die Begründung.

upc/entscheidung_ueber_den_antrag_auf_offenlegung_der_buecher.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/02 17:03 von mfreund