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upc:datum_der_schriftsaetze

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Datum der Schriftsätze

Regel 261 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) bestimmt, dass alle Schriftsätze und eingereichten Unterlagen mit dem Tag und der Uhrzeit des Eingangs bei der Kanzlei versehen werden.

Regel 261 EPGVO

Alle Schriftsätze und eingereichten Unterlagen sind mit dem Tag und der Uhrzeit des Eingangs bei der Kanzlei zu versehen.

siehe auch

Regel 260 EPGVO → Prüfung durch die Kanzlei von Amts wegen
Legt fest, dass die Kanzlei von Amts wegen prüft, ob für das betreffende Patent eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vorliegt und ob mehrere Klagen dasselbe Patent betreffen.

Regel 262 EPGVO → Öffentlicher Zugang zum Register
Regelt den öffentlichen Zugang zu Entscheidungen, Anordnungen und Schriftsätzen im Register und beschreibt die Bedingungen für den Schutz vertraulicher Informationen.

upc/datum_der_schriftsaetze.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1