Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:bindung_des_gerichts_erster_instanz_an_die_entscheidung_des_berufungsgerichts

finanzcheck24.de

Bindung des Gerichts erster Instanz an die Entscheidung des Berufungsgerichts

Artikel 75 (2) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht legt die Bindung des Gerichts erster Instanz an die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts fest.

Artikel 75 (2)

Wird eine Sache gemäß Absatz 1 an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen, so ist dieses an die rechtliche Beurteilung in der Entscheidung des Berufungsgerichts gebunden.

siehe auch

Artikel 75 → Entscheidung über die Berufung und Zurückverweisung
Regelt die Entscheidungen über Berufungen und die Möglichkeit der Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz.

upc/bindung_des_gerichts_erster_instanz_an_die_entscheidung_des_berufungsgerichts.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/22 10:32 von 127.0.0.1