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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:bildung_einer_speziellen_abteilung_fuer_den_einheitlichen_patentschutz

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Bildung der Abteilung für den einheitlichen Patentschutz

Regel 4 (1) der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz (DOEPS) regelt die Einrichtung einer speziellen Abteilung für den einheitlichen Patentschutz innerhalb des Europäischen Patentamts.

Regel 4 (1) DOEPS

Im Europäischen Patentamt wird hiermit eine Abteilung für den einheitlichen Patentschutz als besonderes Organ im Sinne von Artikel 143 Absatz 2 EPÜ gebildet.

siehe auch

Regel 4 DOEPS → Abteilung für den einheitlichen Patentschutz
Regelt die Einrichtung und Aufgaben der Abteilung für den einheitlichen Patentschutz.

upc/bildung_einer_speziellen_abteilung_fuer_den_einheitlichen_patentschutz.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1