Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:bestaetigung_bereits_bestimmter_termine

finanzcheck24.de

Bestätigung bereits bestimmter Termine

Regel 41 © der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) bestimmt, dass bereits nach Regel 28 bestimmte Termine soweit möglich zu bestätigen sind.

Regel 41 © EPGVO

Wird eine Klage gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe c des Übereinkommens an die Zentralkammer verwiesen, gilt Folgendes: © bereits nach Regel 28 bestimmte Termine sind soweit möglich zu bestätigen;

siehe auch

Regel 41 EPGVO → Schriftliches Verfahren, wenn sich die Zentralkammer mit der Klage nach Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe c des Übereinkommens befasst
Legt fest, dass die Zentralkammer das schriftliche Verfahren übernimmt, wenn eine Klage gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe c des Übereinkommens an sie verwiesen wird, und beschreibt die entsprechenden Verfahrensschritte.

upc/bestaetigung_bereits_bestimmter_termine.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1