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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:ausschluss_vom_verfahren

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Ausschluss vom Verfahren

Regel 291 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt den Ausschluss von Vertretern vom Verfahren.

Regel 291.1 EPGVO → Gründe für den Ausschluss
Beschreibt die Gründe, aus denen ein Vertreter vom Verfahren ausgeschlossen werden kann.

Regel 291.2 EPGVO → Verfahrensaussetzung bei Ausschluss
Regelt die Aussetzung des Verfahrens, um der betroffenen Partei die Bestellung eines anderen Vertreters zu ermöglichen.

siehe auch

EPGVO, Teil 5, Kapitel 3 → Rechte und Pflichten der Vertreter
Regelt die Rechte und Pflichten der Vertreter im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.

upc/ausschluss_vom_verfahren.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 06:43 von mfreund