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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:ausschluss_der_oeffentlichkeit

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Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Ausschluss der Öffentlichkeit von der Zwischenanhörung und der mündlichen Verhandlung ist in Regel 105.2 [→ Durchführung im Gericht] und 115 EPGVO [→ Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung] geregelt. Gesonderte Workflows stehen insoweit nicht bereit. Mithin sind darauf folgende ergänzende Anträge im Workflow des Hauptverfahrens (hier: Verfahrensverfahrens) zu stellen.1)

1)
EPG, Lokalkammer München, Beschl. v. 3. Oktober 2023 – UPC_CFI_9/2023
upc/ausschluss_der_oeffentlichkeit.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 06:42 von mfreund