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upc:antrag_auf_zuweisung_eines_technisch_qualifizierten_richters

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Antrag auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters

Regel 57 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zum Spruchkörper zu stellen.

Regel 57 EPGVO

Die Regeln 33 und 34 gelten entsprechend.

Regel 72 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zum Spruchkörper zu stellen.

Regel 72 EPGVO

Die Regeln 33 und 34 gelten entsprechend.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 2 → Klage auf Nichtigerklärung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents.

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 → Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.

upc/antrag_auf_zuweisung_eines_technisch_qualifizierten_richters.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/16 09:48 von mfreund