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privatrecht:zivilrecht

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 Die Bezeichnungen [[Bürgerliches Recht]] bzw. Zivilrecht werden oft synonym zu [[Privatrecht]] verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben, nämlich das Gebiet des [[allgemeines Privatrecht|allgemeinen Privatrechts]] Die Bezeichnungen [[Bürgerliches Recht]] bzw. Zivilrecht werden oft synonym zu [[Privatrecht]] verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben, nämlich das Gebiet des [[allgemeines Privatrecht|allgemeinen Privatrechts]]
  
-Das allgemeine Privatrecht, auch als Zivilrecht bezeichnet, ist der Teil des [[Privatrecht|Privatrechts]], der für alle Bürger gilt und die rechtlichen Beziehungen zwischen [[Privatpersonen]] regelt. Es basiert auf den Grundprinzipien der Gleichberechtigung und Privatautonomie, das heißt, die beteiligten Parteien sind in ihrer rechtlichen Stellung gleichgestellt und können ihre rechtlichen Verhältnisse weitgehend selbst gestalten, zum Beispiel durch [[Vertrag|Verträge]].+Das Zivilrecht bezeichnet, ist der Teil des [[Privatrecht|Privatrechts]], der für alle Bürger gilt und die rechtlichen Beziehungen zwischen [[Privatpersonen]] regelt. Es basiert auf den Grundprinzipien der Gleichberechtigung und Privatautonomie, das heißt, die beteiligten Parteien sind in ihrer rechtlichen Stellung gleichgestellt und können ihre rechtlichen Verhältnisse weitgehend selbst gestalten, zum Beispiel durch [[Vertrag|Verträge]].
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
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