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privatrecht:vertragspartei

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Vertragspartei

Eine Vertragspartei ist eine natürliche oder juristische Person, die an einem Vertrag beteiligt ist und durch dessen Bestimmungen Rechte und Pflichten erlangt. In einem Vertrag gibt es in der Regel mindestens zwei Parteien, die übereinstimmend Willenserklärungen abgeben und sich rechtlich binden. Jede Partei übernimmt bestimmte Verpflichtungen und erhält entsprechende Rechte aus dem Vertrag. Typische Vertragsparteien sind zum Beispiel Käufer und Verkäufer in einem Kaufvertrag oder Mieter und Vermieter in einem Mietvertrag.

siehe auch

Vertrag

privatrecht/vertragspartei.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/09 09:55 von mfreund