Anzeigen:
§ 150 (2) BGB → Abändernde Annahme
§ 147 BGB → Annahmefrist
Ein Vertrag kann nur durch rechtsgeschäftliche Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme zustande kommen [→ Zweiseitiges Rechtsgeschäft].1)
→ Vertrag
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de