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- | Zu den wichtigsten Teilgebieten des [[: | ||
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- | -> [[Patentrecht: | ||
- | Schützt technische Erfindungen und gewährt dem Inhaber eines Patents exklusive Nutzungsrechte. | ||
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- | -> [[Markenrecht: | ||
- | Regelt den Schutz von Marken und Kennzeichen, | ||
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- | -> [[Urheberrecht: | ||
- | Gewährt Schutz für schöpferische Werke wie Literatur, Musik und Kunst, wobei es in der Praxis häufig mit dem gewerblichen Rechtsschutz in Zusammenhang gebracht wird. | ||
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- | -> [[Designrecht: | ||
- | Schützt die äußere Gestaltung von Produkten, z.B. die Form oder das Design. | ||
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- | -> [[Gebrauchsmusterrecht: | ||
- | Eine Art „kleines Patent“, das einen vereinfachten Schutz für technische Erfindungen bietet. | ||
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- | -> [[Wettbewerbsrecht: | ||
- | Schützt nicht nur den fairen Wettbewerb, sondern auch den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken. | ||
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