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Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
§ 651h BGB → Rücktritt vor Reisebeginn
Regelt das Rücktrittsrecht des Reisenden und des Reiseveranstalters vor Reisebeginn, die Bedingungen und Höhe der möglichen Entschädigung sowie die Ausnahmen und Fristen für Rücktrittserklärungen und Rückerstattungen.
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