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privatrecht:rechte

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Rechte

Unter den Rechten der Vertragsparteien versteht man die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Ansprüche und Befugnisse, die den Parteien eines Vertrages zustehen. Diese Rechte ermöglichen es den Vertragsparteien, die Erfüllung der vereinbarten Leistungen einzufordern und Schutz vor Verletzungen des Vertrages zu erhalten.

siehe auch

Vertrag
Eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die gegenseitige Verpflichtungen und Rechte festlegt.

privatrecht/rechte.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/07 06:34 von mfreund