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privatrecht:privatrecht

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 Das Privatrecht bildet neben dem [[:öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] eine der beiden Hauptkategorien des [[Recht|Rechts]]. Das Privatrecht bildet neben dem [[:öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] eine der beiden Hauptkategorien des [[Recht|Rechts]].
  
-Der Begriff "allgemeines Privatrecht" bezeichnet den Teil des Rechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen [[Privatpersonen]] regelt. Es umfasst Rechtsgebiete wie das Bürgerliche Recht, das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das die Beziehungen zwischen Bürgern und dem Staat regelt, konzentriert sich das allgemeine Privatrecht auf private Rechtsverhältnisse, z. B. Verträge, Eigentum und Schadenersatz. +Der Begriff "[[allgemeines Privatrecht]]" bezeichnet den Teil des Privatrechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen [[Privatpersonen]] regelt. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das die Beziehungen zwischen Bürgern und dem Staat regelt, konzentriert sich das allgemeine Privatrecht auf private Rechtsverhältnisse, z. B. Verträge, Eigentum und Schadenersatz. 
  
 Das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Privatrechts. Das BGB regelt eine Vielzahl von Bereichen des Zivilrechts und ist von grundlegender Bedeutung, da es allgemeine Normen und Prinzipien bereitstellt, die für das gesamte Privatrecht gelten. Das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Privatrechts. Das BGB regelt eine Vielzahl von Bereichen des Zivilrechts und ist von grundlegender Bedeutung, da es allgemeine Normen und Prinzipien bereitstellt, die für das gesamte Privatrecht gelten.
  
-Das Privatrecht umfasst neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch zahlreiche weitere Gesetze, die spezielle Rechtsbereiche regeln und teilweise als [[Sonderprivatrecht]] bezeichnet werden. Dazu gehören das [[Handelsrecht:Handelsgesetzbuch]] (HGB) für [[Handelsrecht:kaufmännisches Geschäft|kaufmännische Geschäfte]], das Gesellschaftsrecht (z.B. GmbHG, AktG) für Unternehmensformen, das Arbeitsrecht für Arbeitnehmerrechte, sowie das Verbraucherrecht zum Schutz von Konsumenten. Darüber hinaus gibt es das Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Mietrecht, das Immobilienrecht, und spezielle Regelungen für Verträge, Transport und Datenschutz (z.B. DSGVO). Auch das internationale Privatrecht (IPR) spielt eine Rolle bei grenzüberschreitenden Fällen. Diese Gesetze ergänzen das BGB und sorgen für umfassende Regelungen im Privatrecht. +Das Privatrecht umfasst neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch zahlreiche weitere Gesetze, die spezielle Rechtsbereiche regeln und teilweise als [[Sonderprivatrecht]] bezeichnet werden. Zu diesen Rechtsgebieten gehören z. B. das [[Handelsrecht:Handelsrecht]], das Arbeitsrecht und der [[:gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]].
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 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
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