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- | Der Begriff " | + | Der Begriff "[[allgemeines Privatrecht]]" bezeichnet den Teil des Privatrechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen [[Privatpersonen]] regelt. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das die Beziehungen zwischen Bürgern und dem Staat regelt, konzentriert sich das allgemeine Privatrecht auf private Rechtsverhältnisse, |
Das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Privatrechts. Das BGB regelt eine Vielzahl von Bereichen des Zivilrechts und ist von grundlegender Bedeutung, da es allgemeine Normen und Prinzipien bereitstellt, | Das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Privatrechts. Das BGB regelt eine Vielzahl von Bereichen des Zivilrechts und ist von grundlegender Bedeutung, da es allgemeine Normen und Prinzipien bereitstellt, | ||
- | Das Privatrecht umfasst neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch zahlreiche weitere Gesetze, die spezielle Rechtsbereiche regeln und teilweise als [[Sonderprivatrecht]] bezeichnet werden. | + | Das Privatrecht umfasst neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch zahlreiche weitere Gesetze, die spezielle Rechtsbereiche regeln und teilweise als [[Sonderprivatrecht]] bezeichnet werden. |
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