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privatrecht:privatperson

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Privatperson

Eine Privatperson ist eine natürliche Person (§ 1 (1) BGB), die im rechtlichen Sinne als Individuum auftritt, also ein Mensch mit Rechten und Pflichten. Sie agiert im Gegensatz zu juristischen Personen (wie Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen) (BGB, Titel 2) und tritt in der Regel in persönlicher Eigenschaft und nicht im Rahmen einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit auf.

siehe auch

Person
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden.

privatrecht/privatperson.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/14 10:13 von mfreund