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privatrecht:partnerschaftsgesellschaft_mit_beschraenkter_berufshaftung

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Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Diese Rechtsformvariante Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammen arbeiten. Das Gesetz wirkt dem Trend größerer Anwaltskanzleien, sich in Form der LLP zusammenzuschließen, entgegen.1)

Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Vertragspartners. Durch die Bezeichnung „mit beschränkter Berufshaftung“ ist auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam zu machen.2)

siehe auch

1) , 2)
Pressemitteilung des BMJ vom 16.05.2012
privatrecht/partnerschaftsgesellschaft_mit_beschraenkter_berufshaftung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1