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privatrecht:koerperschaft_des_oeffentlichen_rechts

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Körperschaft des öffentlichen Rechts

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Organisation, die durch ein Gesetz oder eine andere hoheitliche Maßnahme gegründet wurde und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Diese Körperschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind in der Regel mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Beispiele für Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Universitäten und Rundfunkanstalten.

siehe auch

privatrecht/koerperschaft_des_oeffentlichen_rechts.1726321160.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/09/14 13:39 von mfreund