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privatrecht:koerperschaft_des_oeffentlichen_rechts

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-====== Körperschaft des öffentlichen Rechts ====== 
  
-Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Organisation, die durch ein [[Grundrecht:Gesetz]] oder eine andere hoheitliche Maßnahme gegründet wurde und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Diese Körperschaften haben eine eigene [[Grundrecht:Rechtspersönlichkeit]] und sind in der Regel mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Beispiele für Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Universitäten und Rundfunkanstalten. 
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-===== siehe auch ===== 
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--> [[Grundrecht:Bundesbehörden]] \\ 
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