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privatrecht:anfechtungsgegner

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Anfechtungsgegner

§ 143 (2) BGB

Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat.

siehe auch

§ 143 BGB → Anfechtung

privatrecht/anfechtungsgegner.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1