Anzeigen:
Eine (isolierte) Abtretung solcher Unterlassungsansprüche ist im Hinblick auf die damit verbundene Veränderung des Leistungsinhalts ausgeschlossen.1)
§ 1004 (1) BGB → Unterlassungsanspruch
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de