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Regel 8 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Anforderungen an die Zusammenfassung der internationalen Anmeldung fest, einschließlich ihres Inhalts und ihrer Form.
Regel 8.1 PCT → Inhalt und Form der Zusammenfassung
Definiert die Anforderungen an den Inhalt und die Form der Zusammenfassung.
Regel 8.2 PCT → Abbildung
Regelt die Auswahl und Veröffentlichung von Abbildungen mit der Zusammenfassung.
Regel 8.3 PCT → Richtlinien für die Abfassung
Gibt Richtlinien für die Abfassung der Zusammenfassung.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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