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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:zusaetzliche_gebuehren_im_fall_von_fehlenden_teilen_oder_richtigen_bestandteilen

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Zusätzliche Gebühren im Fall von fehlenden Teilen oder richtigen Bestandteilen

Regel 40bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Erhebung zusätzlicher Gebühren durch die Internationale Recherchenbehörde, wenn fehlende Teile oder richtige Bestandteile in die internationale Anmeldung aufgenommen wurden oder als enthalten gelten.

Regel 40bis

40bis.1 Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren

Die Internationale Recherchenbehörde kann den Anmelder zur Zahlung zusätzlicher Gebühren auffordern, wenn die Tatsache, daß ein fehlender Teil oder ein richtiger Bestandteil oder Teil

i) nach Regel 20.5 Absatz c bzw. 20.5bis Absatz c in die internationale Anmeldung aufgenommen wurde oder

ii) nach Regel 20.5 Absatz d bzw. 20.5bis Absatz d an dem Datum, an dem ein oder mehrere in Artikel 11 Absatz 1 Ziffer iii genannte Bestandteile erstmals beim Anmeldeamt eingegangen sind, als in der internationalen Anmeldung enthalten gilt,

der Behörde erst mitgeteilt wird, nachdem diese mit der Erstellung des internationalen Recherchenberichts begonnen hat. In der Aufforderung ist der Anmelder aufzufordern, die zusätzlichen Gebühren innerhalb eines Monats nach dem Datum der Aufforderung zu entrichten und ist der Betrag der zu entrichtenden Gebühren zu nennen. Die Höhe der zusätzlichen Gebühren wird durch die Internationale Recherchenbehörde festgesetzt, darf aber nicht höher sein als die Recherchengebühr. Die zusätzlichen Gebühren sind unmittelbar an diese Behörde zu entrichten. Vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Gebühren innerhalb der vorgeschriebenen Frist entrichtet worden sind, erstellt die Internationale Recherchenbehörde den internationalen Recherchenbericht für die internationale Anmeldung einschließlich des fehlenden Teils oder des richtigen Bestandteils oder Teils.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.

pct/zusaetzliche_gebuehren_im_fall_von_fehlenden_teilen_oder_richtigen_bestandteilen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 12:56 von mfreund