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Regel 11.13 (e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Verwendung von Zahlen, Buchstaben und Bezugslinien in Zeichnungen.
Alle Zahlen, Buchstaben und Bezugslinien, welche in der Zeichnung vorhanden sind, müssen einfach und eindeutig sein. Klammern, Kreise oder Anführungszeichen dürfen bei Zahlen und Buchstaben nicht verwendet werden.
Regel 11.13 PCT → Besondere Bestimmungen für Zeichnungen
Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.
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