Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:wirksamkeit_der_zuruecknahme_des_antrags_oder_von_auswahlerklaerungen

finanzcheck24.de

Wirksamkeit der Zurücknahme des Antrags oder von Auswahlerklärungen

Regel 90bis.4 b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Wirksamkeit der Zurücknahmeerklärung des Antrags oder von Auswahlerklärungen.

Regel 90bis.4 b) PCT

Die Zurücknahme wird mit Eingang der vom Anmelder an das Internationale Büro gerichteten Erklärung wirksam.

siehe auch

Regel 90bis.4 PCT → Zurücknahme des Antrags oder von Auswahlerklärungen
Regelt die Zurücknahme des Antrags oder von Auswahlerklärungen.

pct/wirksamkeit_der_zuruecknahme_des_antrags_oder_von_auswahlerklaerungen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:31 von mfreund