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Keine gesonderten Vindikationsvorschriften; WIPO erkennt jedoch eine einstweilige Verfügung (gegen Verfügungen des Anmelders gerichtet) an.
Folgen einer erfolgreichen Vindikationsklage auf erteilte Lizenzen:
Grundsatz: Vindikation wirkt ex nunc, daher keine Rückwirkung (Rückwirkung auf was?)
Der Sukzessionsschutz des § 15 III PatG schützt nur Lizenzverträge, die von sachlich Berechtigtem abgeschlossen wurden.
Was passiert mit bereits gezahlten Lizenzgebühren?
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