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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:veroeffentlichung_und_wirksamkeit_der_regelung

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Veröffentlichung und Wirksamkeit der Regelung

Regel 90bis.7 b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Veröffentlichung und Wirksamkeit der Regelung.

Regel 90bis.7 b) PCT

Die Mitteilung nach Absatz a wird vom Internationalen Büro unverzüglich im Blatt veröffentlicht und ist für internationale Anmeldungen wirksam, die später als einen Monat nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingereicht werden.

siehe auch

Regel 90bis.7 PCT → Regelung nach Artikel 37 Absatz 4 Buchstabe b
Regelt die Mitteilung und Veröffentlichung von Regelungen nach Artikel 37 Absatz 4 Buchstabe b.

pct/veroeffentlichung_und_wirksamkeit_der_regelung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:33 von mfreund