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Regel 16bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren und die Erhebung von Gebühren für verspätete Zahlungen.
Regel 16bis.1 PCT → Aufforderung durch das Anmeldeamt
Beschreibt das Verfahren, wenn Gebühren nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden.
Regel 16bis.2 PCT → Gebühr für verspätete Zahlung
Regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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