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Regel 92.4 b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Anerkennung der Unterschrift auf Telefax-Schriftstücken.
Eine Unterschrift auf einem durch Telefax übermittelten Schriftstück wird für die Zwecke des Vertrags und dieser Ausführungsordnung als ordnungsgemäße Unterschrift anerkannt.
Regel 92.4 PCT → Benutzung des Telegrafen, Fernschreibers, Telefaxgeräts usw.
Regelt die Benutzung von Telegrafen, Fernschreibern, Telefaxgeräten und ähnlichen Einrichtungen.
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