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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:uebermittlung_und_wirkung_des_ergaenzenden_berichts

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Übermittlung und Wirkung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts

Regel 45bis.8 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Übermittlung und die Wirkung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts.

Regel 45bis.8(a) PCT → Übermittlung des Berichts
Beschreibt die Übermittlung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts an das Internationale Büro und den Anmelder.

Regel 45bis.8(b) PCT → Wirkung des Berichts
Regelt die Wirkung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 45bis.8(c) PCT → Berücksichtigung bei der vorläufigen Prüfung
Beschreibt die Berücksichtigung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts bei der internationalen vorläufigen Prüfung.

siehe auch

Regel 45bis PCT → Ergänzende internationale Recherchen
Regelt die Durchführung ergänzender internationaler Recherchen.

pct/uebermittlung_und_wirkung_des_ergaenzenden_berichts.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 10:04 von mfreund