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Regel 12.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt fest, in welcher Sprache Änderungen in der internationalen Anmeldung erfolgen müssen.
Änderungen in der internationalen Anmeldung sind in der Sprache abzufassen, in der die Anmeldung eingereicht worden ist, oder in der erforderlichen Übersetzungssprache.
Regel 12 PCT → Sprache der internationalen Anmeldung und Übersetzungen für die Zwecke der internationalen Recherche und der internationalen Veröffentlichung
Legt die Anforderungen an die Sprache der internationalen Anmeldung und die notwendigen Übersetzungen fest.
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