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Artikel 56 (4) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ermöglicht Vertragsstaaten und Organisationen, sich mit Fragen an den Ausschuss zu wenden.
Jeder Vertragsstaat und jede interessierte internationale Organisation kann sich schriftlich an den Ausschuss mit Fragen wenden, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen.
Artikel 56 PCT → Ausschuss für technische Zusammenarbeit
Regelt die Bildung und Aufgaben des Ausschusses für technische Zusammenarbeit.
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