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Regel 65.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit.
Für die Anwendung von Artikel 33 Absatz 3 ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Beruhens auf erfinderischer Tätigkeit (der Nichtoffensichtlichkeit) der in Regel 64.1 vorgeschriebene Zeitpunkt.
Regel 65 PCT → Erfinderische Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit
Beschreibt die Bewertung der erfinderischen Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.
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