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Regel 71.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bedingungen für die Anforderung und Übersendung von Kopien der Unterlagen aus der Akte der internationalen vorläufigen Prüfung.
Regel 71.2 a) PCT → Antrag auf Kopien innerhalb von sieben Jahren
Beschreibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Kopien der Unterlagen innerhalb von sieben Jahren zu stellen.
Regel 71.2 b) PCT → Erstattung der Kosten für Kopien
Regelt die Erstattung der Kosten für die Herstellung und Versendung von Kopien.
Regel 71.2 d) PCT → Verantwortliche Stelle für Verpflichtungen
Erlaubt der Behörde, die Verpflichtungen durch eine andere verantwortliche Stelle zu erfüllen.
Regel 71 PCT → Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und zugehöriger Unterlagen
Regelt die Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und zugehöriger Unterlagen.
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