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Regel 43.6(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt die Angabe der Klassifikationsbezeichnung der recherchierten Sachgebiete.
Im internationalen Recherchenbericht ist die Klassifikationsbezeichnung der in die internationale Recherche einbezogenen Sachgebiete aufzuführen. Falls eine solche Angabe nicht auf der Internationalen Patentklassifikation beruht, gibt die Internationale Recherchenbehörde die benutzte Klassifikation an.
Regel 43.6 PCT → Recherchierte Sachgebiete im internationalen Recherchenbericht
Regelt die Angabe der recherchierten Sachgebiete im internationalen Recherchenbericht.
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