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Regel 57.2(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Festlegung der Höhe der Bearbeitungsgebühr.
Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis.
Regel 57.2 PCT → Betrag und Überweisung
Regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung.
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