Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:geltung_des_schriftlichen_bescheids

finanzcheck24.de

Geltung des schriftlichen Bescheids

Regel 66.1bis(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Geltung des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde.

Regel 66.1bis(a) PCT

Vorbehaltlich des Absatzes b gilt der nach Regel 43bis.1 von der Internationalen Recherchenbehörde erstellte schriftliche Bescheid für die Zwecke der Regel 66.2 Absatz a als schriftlicher Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.

siehe auch

Regel 66.1bis PCT → Schriftlicher Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt den schriftlichen Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde.

pct/geltung_des_schriftlichen_bescheids.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/12 10:19 von mfreund