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Artikel 4 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt die Notwendigkeit der Gebührenzahlung für jede Bestimmung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit.
Für jede Bestimmung ist die vorgeschriebene Gebühr innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zu zahlen.
Artikel 4 PCT → Der Antrag
Beschreibt die Anforderungen und Bedingungen für den Antrag einer internationalen Anmeldung.
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