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pct:fristende_bei_schliessung_fuer_den_publikumsverkehr

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Fristende bei Schließung für den Publikumsverkehr

Regel 80.7(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, wann eine Frist endet, wenn das Amt für den Publikumsverkehr geschlossen ist.

Regel 80.7(a) PCT

Eine an einem bestimmten Tag ablaufende Frist endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das nationale Amt oder die zwischenstaatliche Organisation, bei welchen das Schriftstück eingereicht oder die Gebühr eingezahlt werden muß, für den Publikumsverkehr geschlossen wird.

siehe auch

Regel 80.7 PCT → Ende eines Werktags
Regelt das Ende eines Werktags für die Berechnung von Fristen.

pct/fristende_bei_schliessung_fuer_den_publikumsverkehr.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 08:35 von mfreund