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Artikel 35 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Erstellung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts innerhalb der vorgeschriebenen Frist und Form.
Der internationale vorläufige Prüfungsbericht wird innerhalb der vorgeschriebenen Frist und in der vorgeschriebenen Form erstellt.
Artikel 35 PCT → Der internationale vorläufige Prüfungsbericht
Beschreibt die Erstellung und den Inhalt des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.
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