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Regel 13.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert das Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung.
Die internationale Anmeldung darf sich nur auf eine Erfindung oder eine Gruppe von Erfindungen beziehen, die so zusammenhängen, dass sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen.
Regel 13 PCT → Einheitlichkeit der Erfindung
Legt die Anforderungen an die Einheitlichkeit der Erfindung in internationalen Anmeldungen fest.
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